Allgemeine Geschäftsbedingungen

Calia Media GmbH, Kurze Str. 18, 09577 Niederwiesa

(nachfolgend auch: „Calia Media“)

1 Anwendungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Calia Media GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind integraler Bestandteil aller Verträge, die zwischen Calia Media und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von Calia Media angebotenen Lieferungen und Leistungen geschlossen werden. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn Calia Media ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Calia Media schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Calia Media als Unternehmer gemäß § 14 BGB oder als Kaufmann nach HGB zu handeln.

2 Leistungen von Calia Media

(1) Calia Media bietet Unternehmen umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Corporate Design, Online-Marketing, Branding sowie die Erstellung von WordPress-basierten Webseiten an. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten.

(2) Darüber hinaus erbringt Calia Media Agenturdienstleistungen und Unternehmensberatungen in den Bereichen Marketing, Vertrieb und der Automatisierung von Geschäftsprozessen, insbesondere bei der operativen Einführung und Umsetzung von Marketing- und Vertriebskampagnen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Calia Media dabei keine werkvertragliche Leistung. Der Erfolg von Werbemaßnahmen kann lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostiziert werden, jedoch ist ein konkreter Erfolg seitens Calia Media nicht geschuldet.

(3) Bezüglich der von Calia Media erbrachten Leistungen hat Calia Media gemäß § 315 BGB das Recht zur Leistungsbestimmung.(4) Calia Media ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen oder Dritte erbringen zu lassen.

Vorschlag TH: Mitwirkungspflichten des Kunden

3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Calia Media bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angemessen zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Daten, Unterlagen und Materialien, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

(2) Der Kunde benennt einen qualifizierten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner ("Projektleiter"), der für die Koordination und Kommunikation mit Calia Media verantwortlich ist und Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.

(3) Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen sind so zu erbringen, dass Calia Media in der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Leistungen nicht behindert oder verzögert wird. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend, wenn erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig erfolgen.

(4) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, und führt dies zu Verzögerungen oder Mehraufwänden, ist Calia Media berechtigt, den daraus entstehenden zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Vergütungsanspruch von Calia Media bleibt unberührt, selbst wenn die Leistung aufgrund der unterlassenen Mitwirkung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann.

(5) Calia Media wird den Kunden schriftlich auffordern, die fehlende Mitwirkung innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Erfolgt die Mitwirkung auch innerhalb dieser Frist nicht, ist Calia Media berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen.

(6) Calia Media haftet nicht für Verzögerungen, Mängel oder Schäden, die aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkungshandlungen des Kunden entstehen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Calia Media unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Vertrags von Bedeutung sein können, insbesondere über Änderungen seiner Kontaktdaten oder organisatorischen Abläufe, die die Zusammenarbeit beeinflussen könnten.

4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Die Darstellung und Bewerbung der Dienstleistungen von Calia Media auf deren Webseiten, in Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (beispielsweise auf Social-Media-Plattformen) stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar.

(2) Ein Vertrag zwischen Calia Media und dem Kunden kann fernmündlich (z. B. via Videochat oder Telefon), in Textform oder schriftlich zustande kommen. Wird der Vertrag fernmündlich geschlossen, hat der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in Textform zu erhalten.

(3) Bei fernmündlichen Vereinbarungen kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

(4) Sollte die Erbringung der bestellten Dienstleistungen aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich sein, wird Calia Media von einer Annahmeerklärung absehen, und es kommt kein Vertrag zustande. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits erhaltene Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die von Calia Media angegebenen und kommunizierten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung der von Calia Media erbrachten Leistungen ist grundsätzlich mit Rechnungsstellung sofort fällig, es sei denn, das Angebot sieht eine abweichende Regelung vor. Eine erteilte SEPA Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

(3) Wenn als Zahlungsart der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wurde, muss der Kunde nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Folgendes Muster ist dafür zu verwenden:Calia Media GmbH, Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa und deren Erfüllungsgehilfen werden hiermit ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:IBAN: ……………………………………………………….. (bitte eintragen) mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Calia Media GmbH und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, eine Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die Bedingungen für das SEPA-Basislastschriftverfahren meines Kreditinstituts. Vorname und Name des Kontoinhabers: Straße und Hausnummer des Kontoinhabers: Postleitzahl und Ort: Kreditinstitut (Name und BIC): IBAN: Ort, Datum: Unterschrift des Kontoinhabers:

(4) Calia Media stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus, ggf. auch durch Erfüllungsgehilfen.

(5) Wenn vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können oder eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag innerhalb von drei Werktagen nach der Rückbuchung an Calia Media zu überweisen und die dadurch entstandenen Kosten zu übernehmen.

(6) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn diese vom Vertragspartner anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

(7) Calia Media ist berechtigt, fällige Forderungen auch durch Drittanbieter einziehen zu lassen.

6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuell zwischen den Parteien (fern-mündlich oder schriftlich) vereinbarten Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit, insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB, ist ausgeschlossen.

(2) Vereinbarte Abnahmetermine gelten nicht als verbindliche Fixtermine und setzen die rechtzeitige Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden voraus.

(3) Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Kunden während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß Abschnitt 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung nachhaltig, ist Calia Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung nach behält Calia Media den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Etwaige ersparte Aufwendungen werden gemäß § 648 Satz 2 BGB angerechnet.

(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt weiterhin bestehen.

(7) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von Calia Media bestehen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass Calia Media kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Die Fristen für die Leistungserbringung durch Calia Media beginnen, erst nach Eingang des Rechnungsbetrags und nachdem die für die Dienstleistungen notwendigen Daten sowie die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig vorliegen.

(2) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Calia Media berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags auszusetzen.

(3) Sollte der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten im Verzug sein, ist Calia Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Dienstleistungen einzustellen. In diesem Fall kann Calia Media die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz geltend machen.

8 Erfüllung

(1) Calia Media verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen gemäß den Angebotsbedingungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Dabei ist es Calia Media gestattet, uneingeschränkt die Unterstützung Dritter in Anspruch zu nehmen.

(2) Sollte Calia Media daran gehindert sein, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und liegen dieHinderungsgründe in der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Calia Media unberührt.

(3) Es besteht Einigkeit, dass Calia Media – sofern nichts anderes schriftlich und explizit vereinbart wurde –die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.

9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Calia Media stets die Verhaltensstandards eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren. Calia Media behält sich das Recht vor, rechtswidrige oder unsachgemäße, insbesondere unbegründete oder falsche Behauptungen und Schmähkritiken über das Unternehmen oder die Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie von Kunden, Wettbewerbern oder Dritten stammen, zivilrechtlich zu verfolgen und ohne vorherige Ankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

10 Schutzrechte Dritter und Freistellung

(1) Der Kunde versichert und gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien, Informationen und Inhalte (im Folgenden „Kundenmaterialien“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Audiodateien, Designs, Marken und sonstige Werke, frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung, Verarbeitung und Verwertung der Kundenmaterialien durch Calia Media im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Designrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt.

(2) Sollte der Kunde nicht selbst Inhaber der erforderlichen Rechte an den Kundenmaterialien sein, verpflichtet er sich, vor der Überlassung an Calia Media alle notwendigen Lizenzen, Genehmigungen oder Einwilligungen der jeweiligen Rechteinhaber einzuholen. Dies umfasst insbesondere:Urheberrechte: Einholung von Nutzungsrechten für Texte, Bilder, Grafiken und andere urheberrechtlich geschützte Werke. Markenrechte: Genehmigung zur Nutzung von geschützten Marken, Logos oder Kennzeichen. Persönlichkeitsrechte: Einwilligungen von abgebildeten oder erwähnten Personen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Kunsturhebergesetz (KUG). Sonstige Rechte: Einholung von Rechten bei Datenbanken, Patenten oder geschützten Designs. Informationspflicht und Mitwirkung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Calia Media unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die darauf hindeuten könnten, dass die Verwendung der Kundenmaterialien Rechte Dritter verletzt oder verletzen könnte. In solchen Fällen hat der Kunde Calia Media bei der Prüfung und Klärung der Rechtslage in angemessenem Umfang zu unterstützen.

(4) Der Kunde stellt Calia Media sowie deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der Kundenmaterialien geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) in gesetzlicher Höhe.

(5) Im Falle von Auseinandersetzungen mit Dritten wegen der Verwendung der Kundenmaterialien verpflichtet sich der Kunde, Calia Media unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle ihm verfügbaren Informationen bereitzustellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Rechtsverteidigung erforderlich sind.

(6) Sollte Calia Media aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Kundenmaterialien ein Schaden entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und reputationsschädigender Folgen.

(7) Calia Media ist berechtigt, die weitere Verwendung der betreffenden Kundenmaterialien und die damit verbundenen Leistungen auszusetzen oder zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung bestehen. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, sofern Calia Media die Leistung aus Gründen einstellt, die der Kunde zu vertreten hat.

(8) Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 10verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von Calia Media nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Eine bereits gezahlte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet.

(9) Calia Media haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Materialien. Die Haftung von Calia Media ist insoweit ausgeschlossen, es sei denn, Calia Media hat trotz zumutbarer Prüfungspflichten positive Kenntnis von der Rechtsverletzung.

(10) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Urheberrechts, Markenrechts und Datenschutzrechts, einzuhalten und Calia Media nur solche Materialien zur Verfügung zu stellen, deren Nutzung im Rahmen des Vertragsrechtlich unbedenklich ist.

11 Nutzungsrechte bei dienstvertraglichen Leistungen

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Calia Media im Rahmen des Dienstvertrags erbrachten Leistungen und zur Verfügung gestellten Materialien. Dies umfasst insbesondere Beratungsergebnisse, Konzepte, Strategien, Analysen, Berichte, Präsentationen und sonstige im Rahmen der Dienstleistung erstellte Inhalte.

(2) Das Nutzungsrecht gemäß Absatz 1 besteht ausschließlich unter der Bedingung, dass der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig an Calia Media entrichtet hat.

(3) Das Nutzungsrecht ist auf den internen Gebrauch des Kunden beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Calia Media nicht gestattet.

(4) Das Recht zur Veränderung, Bearbeitung oder Weiterentwicklung der von Calia Media erstellten Leistungen verbleibt bei Calia Media und wird nicht auf den Kunden übertragen.

(5) Bei vereinbarter Ratenzahlung geht das in Absatz 1 genannte Nutzungsrecht erst nach vollständiger Zahlung aller Raten auf den Kunden über, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.(6) Der Kunde verpflichtet sich, die von Calia Media erhaltenen Leistungen und Materialien vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.(7) Bei Verstößen gegen die vorgenannten Nutzungsbedingungen behält sich Calia Media vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB)und Freiberufler besteht weder gesetzlich noch wird ein solches von Calia Media eingeräumt.

13 Haftung

(1) Calia Media haftet für Schadensersatz – unabhängig vom rechtlichen Grund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Calia Media lediglich
a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
b) für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen (Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) Innerhalb der in Absatz 1 genannten Haftungsgrenzen haftet Calia Media nicht für Daten- oder Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird auf den Aufwand zur typischen Wiederherstellung beschränkt, der bei regelmäßigen und angemessenen Sicherungskopien entstanden wäre. Die Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt davon unberührt.

14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Absprachen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen, haben stets Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt solcher Absprachen ergibt sich aus einem schriftlichen Vertrag oder einer schriftlichen Bestätigung durch Calia Media.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Calia Media und dem Kunden unterliegt deutschem Recht, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Calia Media. Für Kaufleute ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft in Chemnitz.

15 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Calia Media und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck möglichst nahekommt.

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